Zurverfügungstellung einer Waschbärenfalle

Étapes

  1. 1 5 Erklärungen (current step)
  2. 2 5 Personenangaben
  3. 3 5 Bedingungen
  4. 4 5 DSGVO
  5. 5 5 Validierung · Validation

Zurverfügungstellung einer Waschbärenfalle

Der Waschbär gilt seit 2014 als invasive Tierart. Ursprünglich kommt er aus Nordamerika und breitet sich mittlerweile stark in Europa aus. Hier konkurriert er mit heimischen Arten um Nahrung und Lebensräume, gefährdet dabei das heimische Ökosystem und kann erhebliche materielle Schäden anrichten. Zudem kann er Krankheiten auf Menschen oder Haustiere übertragen.

Er entwickelt sich zur Plage und darf nur anhand von Lebendfallen eingefangen werden.  Sobald ein Waschbär in der Falle sitzt, muss er durch Fachleute erlegt und entsorgt werden.  Für diese Arbeit stehen Kammerjäger zur Verfügung.

Beim Umgang mit dem Tier und der Falle muss die Tierschutzgesetzgebung unbedingt eingehalten werden.

Folgende Regeln gelten beim Aufstellen einer Falle:

  • Es muss mindestens einmal am Tag nachgeschaut werden, ob ein Tier gefangen wurde.
  • Zum Anlocken von Waschbären eignen sich unter anderem Äpfel, Marshmallows, Mais und Wassermelone.
  • Im Kontakt mit der Falle sollten dicke Handschuhe getragen werden, da die Tiere oft aggressiv werden und Krankheiten übertragen.
  • Wenn ein Waschbär gefangen wurde, muss er von einem Fachmann erlegt und entsorgt werden. Er darf auf keinen Fall wieder frei gelassen werden.
  • Den leeren und sauberen Käfig müssen Sie oder der Kammerjäger zurück zum Wertstoffhof Oberstadt (Aachener Straße 91) bringen.
  • Nach Rückgabe der Falle erfolgt die Rückerstattung der Kaution.

Kammerjäger, die diesen Service anbieten:

  • JF Scaglione:0493/673155
  • Probiocide – Loïc Hardy:0494/691248
  • MM Service – Mike Moutschen:0477/730378

Die Kosten sind zu Lasten des Auftraggebers und nicht der Stadt Eupen.