Zurverfügungstellung einer Waschbärenfalle

Étapes

  1. 1 5 Erklärungen (current step)
  2. 2 5 Personenangaben
  3. 3 5 Bedingungen
  4. 4 5 DSGVO
  5. 5 5 Validierung · Validation

Zurverfügungstellung einer Waschbärenfalle

 

Anleitung zur Nutzung der Waschbärenfalle

 

Der Waschbär gilt seit 2014 als invasive Tierart. Ursprünglich kommt er aus Nordamerika und breitet sich mittlerweile stark in Europa aus. Hier konkurriert er mit heimischen Arten um Nahrung und Lebensräume, gefährdet dabei das heimische Ökosystem und kann erhebliche materielle Schäden anrichten. Zudem kann er Krankheiten auf Menschen oder Haustiere übertragen.

Er entwickelt sich zur Plage und darf nur anhand von Lebendfallen eingefangen werden.  Sobald ein Waschbär in der Falle sitzt, muss er durch Fachleute erlegt und entsorgt werden.  Für diese Arbeit stehen Kammerjäger zur Verfügung.

Beim Umgang mit dem Tier und der Falle muss die Tierschutzgesetzgebung unbedingt eingehalten werden[1].

Folgende Regeln gelten beim Aufstellen einer Falle:

  • Es muss mindestens einmal am Tag nachgeschaut werden, ob ein Tier gefangen wurde.
  • Zum Anlocken von Waschbären eignen sich unter anderem Äpfel, Marshmallows, Mais und Wassermelone.
  • Im Kontakt mit der Falle sollten dicke Handschuhe getragen werden, da die Tiere oft aggressiv werden und Krankheiten übertragen.
  • Wenn ein Waschbär gefangen wurde, muss er schnellstmöglich von einem Fachmann erlegt und entsorgt werden. Er darf auf keinen Fall wieder frei gelassen werden.
  • Die Stadt Eupen übernimmt die Kosten für das Erlegen und Entsorgen der gefangenen Tiere, wenn Sie eine der folgenden Personen beauftragen:
  • Philippe Mahaut:                  0479/514467
  • Jean-François Scaglione:   0493/673155
  • Den leeren und sauberen Käfig müssen Sie oder der (Kammer)jäger zurück zum Wertstoffhof Oberstadt (Aachener Straße 91) bringen.
  • Nach Rückgabe der Falle erfolgt die Rückerstattung der Kaution.

Bitte beauftragen Sie nicht eigenmächtig einen anderen Kammerjäger oder Jäger, da die Stadt in diesem Fall die entstehenden Kosten nicht übernimmt.