Anleitung zur Nutzung der Waschbärenfalle
Der Waschbär gilt seit 2014 als invasive Tierart. Ursprünglich kommt er aus Nordamerika und breitet sich mittlerweile stark in Europa aus. Hier konkurriert er mit heimischen Arten um Nahrung und Lebensräume, gefährdet dabei das heimische Ökosystem und kann erhebliche materielle Schäden anrichten. Zudem kann er Krankheiten auf Menschen oder Haustiere übertragen.
Er entwickelt sich zur Plage und darf nur anhand von Lebendfallen eingefangen werden. Sobald ein Waschbär in der Falle sitzt, muss er durch Fachleute erlegt und entsorgt werden. Für diese Arbeit stehen Kammerjäger zur Verfügung.
Beim Umgang mit dem Tier und der Falle muss die Tierschutzgesetzgebung unbedingt eingehalten werden[1].
Folgende Regeln gelten beim Aufstellen einer Falle:
Bitte beauftragen Sie nicht eigenmächtig einen anderen Kammerjäger oder Jäger, da die Stadt in diesem Fall die entstehenden Kosten nicht übernimmt.
[1] http://biodiversite.wallonie.be/fr/le-raton-laveur.html?IDC=6577
Pflichtfeld · champ obligatoire
Valeur invalide